Vereinssatzung



Satzung des nicht eingetragenen Vereins „Biathlonfreunde Sulzfeld im Grabfeld“

 

§ 1 Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen „Biathlonfreunde Sulzfeld im Grabfeld“
  2. Der Verein ist ein „nicht eingetragener Verein“
  3. Der Verein hat seinen Sitz unter folgender Adresse:
    Bergstr. 2, 97633 Sulzfeld

 § 2 Zweck des Vereins

  1. Förderung der Interessen am Biathlonsport
  2. Spaß am Biathlonsport

§ 3 Der Verein erfüllt seine Aufgaben durch:

  1. Gemeinsame Reisen zu Biathlonveranstaltungen
  2. Mitglieder- und Fantreffen
  3. Versorgung aller Mitglieder mit Informationen über den Biathlonsport allgemein

§ 4 Eintragung in ein Vereinsregister

  1. Der Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen
  2. Die aus den Veranstaltungen erwirtschafteten Umsätze kommen dem Verein und seinen Mitgliedern zugute.

§ 5 Eintritt der Mitglieder

  1. Der Bedarf wird durch den Vorstand bestimmt.
  2. Für eine dauerhafte Mitgliedschaft muss sich der Interessent/ Interessentin mündlich oder schriftlich an den Vorstand wenden.
  3. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§ 6 Austritt der Mitglieder

Dauerhafte Mitgliedschaften können schriftlich oder mündlich dem Vorstand angezeigt werden. Die formale Mitgliedschaft endet zum Ende des jeweiligen Halbjahres (30.06. oder 31.12.)
 

§ 7 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliederversammlung kann die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen erheben.
 

§ 8 Organe des Vereins

  1. Vorstand
  2.  Vereinsmitglieder

§ 9 Der Vorstand

Der Vorstand des Vereins „Biathlonfreunde Sulzfeld im Grabfeld" besteht aus:

  1. Dem 1. Vorsitzenden
  2. Den gewählten Vorstandsmitgliedern (dem 2. Vorstand, dem Kassenwart, dem Schriftführer,3 Beisitzern und einem Fahnenwart)

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart jeweils allein vertreten. Im Innenverhältnis gilt jedoch, dass der stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung des Vorsitzenden handeln darf. Der Kassier darf im Innenverhältnis nur dann handeln, wenn Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender verhindert sind.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt.

Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt wird.
 

§ 10 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung erfolgt einmal im Jahr und wird mindestens 4 Wochen vorher angekündigt.
 

§ 11 Beschlussfähigkeit des Vereins

Die Vorstandschaft entscheidet über die alltäglichen Belange des Vereins
 

§ 12 Beschlussfassung

  1. Es wird per Handzeichen abgestimmt.
  2. Der Schriftführer führt ein Protokoll.
  3. Änderungen des Zwecks des Vereins obliegen ausschließlich dem 1. Vorsitzenden

§ 13 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse

Über die in den Versammlungen gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzulegen und zu archivieren.

 

§ 14 Auflösung des Vereins

  1. Der Verein „Biathlonfreunde Sulzfeld im Grabfeld“ kann ausschließlich durch den Vorstand aufgelöst werden.
  2. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Biathlonnachwuchs.

§ 15 Haftung des Vereins

  1. Die Haftung in jeglichen Fragen wird von der Vorstandschaft übernommen.
  2.  Die Haftung ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.

 

Sulzfeld, den 20.09.2020